Volksbegehren Straßenausbeibeiträge

Diese Nachricht erreichte uns von der Landesgeschäftsstelle der Freien Wähler:

Liebe Freie Wählerinnen und Freie Wähler, sehr geehrte Damen und Herren,

hier nochmals aktuelle Informationen zum Thema Straßen-Ersterschliessung/�Strebs� und Straßenausbaubeiträge/�Strabs�:

Strebs: Ab dem Stichtag 1.4.2021 gilt, dass  von den Bürgern kein Erschließungsbeitrag mehr eingefordert werden kann, wenn seit der erstmaligen technischen Herstellung der Straße 25 Jahre vergangen sind.

Bis zu diesem Stichtag sind die Gemeinden auch NICHT VERPFLICHTET, bei Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind, zwingend technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht vorzunehmen und Beiträge zu erheben. Es bleibt also zu hoffen, dass Kommunen an ihre Bürger keine Strebs-Abrechnungen von Straßen, die älter sind als 25 Jahre, mehr verschicken.

Strabs: Für das Jahr 2019 steht ein staatlicher Fördertopf in Höhe von 100 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden mit Straßenausbaubeitragssatzung zur Verfügung. Ab 2020 stehen für alle Städte und Gemeinden jährlich 150 Millionen an staatlichen Mitteln als Kompensation für die  entfallenden Straßenausbaubeiträge zur Verfügung. Die Auszahlung der staatlichen Mittel erfolgt als Pauschale wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird.

Die Städte und Gemeinden sind also nicht mehr gezwungen, Ersterschließungsbeiträge für über 25 Jahre alte Straßen von den Anliegern einzufordern, da die staatlichen Pauschalen auch für Ersterschließungen verwendet werden können! Ob Ersterschließungsbeiträge erhoben werden, liegt also im freien Ermessen der jeweiligen Gemeinde.

Darüber hinaus wird im kommenden Jahr für Beiträge, die zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2017 bezahlt wurde, ein staatlicher Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen aufgelegt. Hierzu wird eine Härtefallkommission gebildet. Weitere Details folgen bis Ende März 2019.

Als Anlage erhalten Sie ein Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration vom 6.11.2018, mit dem über das Erschließungsbeitragsrecht für Altanlagen informiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fischl

 

 

Pressemitteilung der Freien Wähler vom 14.06.2018:

„Liebe Freie Wählerinnen und Freie Wähler,

endlich haben wir es geschafft. Ein gutes halbes Jahr nach unserem Beschluss vom November 2017 wurde heute im Bayerischen Landtag ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Mit der heute erfolgten Annahme des Gesetzes ist die Geschäftsgrundlage für unser Volksbegehren entfallen. Wir werden es also nicht weiterführen.

Ihre großartige Unterstützung vor allem bei der Sammlung der Unterschriften war entscheidend für den Erfolg! In zwei Monaten wurden 350.000 Unterschriften gesammelt. Das ist einmalig in der Geschichte der Volksbegehren in Bayern!

Ein herzliches Dankeschön auch an unsere Unterstützer, nicht zuletzt an die zahlreichen Bürgerinitiativen! Für Millionen von Bürgern ist mit der heutigen Entscheidung das Damoklesschwert von Straßenausbaubeitragsbescheiden für die Zukunft vom Tisch.

Trotzdem betrachten wir den heutigen Erfolg nur als Etappenziel. Wir kämpfen weiter für die Rückerstattung  von Beiträgen, die seit dem 1.1.2014 bezahlt wurden.  Wir kämpfen zudem für eine ordentliche kommunale Ersatzfinanzierung für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge in Höhe von mindestens 150 Millionen Euro im Jahr. Dabei muss es egal sein, ob die Kommunen eine Beitragssatzung hatten oder nicht. Alle Städte und Gemeinden brauchen eine vernünftige Finanzausstattung!

Nochmals herzlichen Dank und die Muskeln anspannen für den bevorstehenden Landtagswahlkampf!

Ihr

Hubert Aiwanger“

 

 

Die Freien Wähler übergeben am Montag, 19.03.2018, knapp 190.000 Unterschriften an das Innenministerium. Mehr dazu hier

 

07.03.2018

Die Freien Wähler legen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor.  Die Staatsregierung ist jetzt gefordert.

Das Main-Echo berichtet heute. Zum Artikel geht es hier

 

Informationen zum Inhalt und zu den Zielen des Volksbegehrens erhalten Sie unter diesem Link

26.01.2018

Die Mitgliederversammlung hat heute Abend einstimmig beschlossen, dass die Freien Bürger ´84 Mespelbrunn- Hessenthal das Volksbegehren der Freien Wähler Bayern zur Abschaffung der Straßenausbaubeträge unterstützen wird. Die Unterschriftenlisten können in Kürze bei Volker Ehser abgeholt werden und liegen demnächst auch in den Geschäften aus! Es können aber auch jederzeit Unterschriftenlisten aus dem Internet heruntergeladen werden. (Siehe obiger Link).  Es sind bayernweit für den Zulassungsantrag zunächst 25.000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern notwendig. Die Unterschriftensammlung ist zeitlich nicht begrenzt. Ziel ist, die 25.000 Unterschriften im März zu erreichen.

Nach Prüfung durch das Innenministerium kann das eigentliche Volksbegehren starten. Dann müssen sich 10% der Stimmberechtigten eintragen.

Neue Entwicklung in Sachen Straßenausbaubeiträge!

Die CSU berät bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seon nicht nur über GROKO-Themen. Auch die Straßenausbaubeiträge in Bayern sind Thema. So will man wohl dem Volksbegehren der Freien Wähler begegnen.
Mehr dazu auch in der Lokalpresse

 

Volksbegehren Straßenausbaubeiträge startet!

Wichtiger Hinweis zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern:
Die Unterschriftenlisten stehen spätestens ab der zweiten Januarhälfte 2018 bereit.
Alle Infos zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens finden Sie unter diesem Link

Am vergangenen Samstag starteten die Freien Wähler Bayern das Volksbegehren gegen Straßenausbaubeiträge

Zur Pressemitteilung 

 

Nachfolgend ein Aufruf der Freien Wähler Bayern zur Einleitung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge:

Liebe Freie Wählerinnen und Freie Wähler, meine sehr geehrten Damen und Herren,

als „Antwort“ auf die Ankündigung der FREIEN WÄHLER zur Einleitung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeibeiträge hat die CSU eine Gesetzesänderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt. Aus der bisherigen „Soll“-Bestimmung zur Erhebung von Beiträgen soll eine „Kann“-Bestimmung werden. Eine solche gesetzliche Regelung hatte 2015 unter den bei einer Expertenanhörung im Landtag befragten Fachleuten breite Ablehnung erfahren. Interessant ist, dass auch die CSU-Landtagsfraktion eine Kann-Bestimmung in einem Infopapier vom Februar 2016 als untaugliche Lösung verworfen hat! In dem Infopapier der  CSU-Fraktion heißt es: „Eine „Kann“-Regelung würde den Kommunen nur eine „Schein-Freiheit“ geben, weil aufgrund der Reihenfolge der Einnahmequellen  in Art . 62 Abs. 2 Gemeindeordnung (Entgelte für erbrachte Leistungen vor Steuermitteln) die meisten Gemeinden weiterhin zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet wären. Diese Erfahrung haben nach Auskunft des StMI auch diejenigen Bundesländer gemacht, die eine Kann-Regelung haben. Dort haben die Gerichte die mit der Änderung des KAG beabsichtigte größere Entscheidungsfreiheit für die Kommunen zeitnah wieder eingeschränkt.“

Das gesamte Infopapier können sie im Internet unter https://www.csu-landtag.de/image/inhalte/file/16-02-18%20Infopapier%20Stra%C3%9Fenausbaubeitr%C3%A4ge.pdf aufrufen.

 

Die FREIEN WÄHLER haben für Sie die wichtigsten Argumente gegen eine „Kann“-Regelung zusammengefasst:

·         Bereits die Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 15.07.2015 ergab eine breite Ablehnung der „Kann“-Regelung

·         Gemeinden können aufgrund des entstehenden Drucks durch Grundstückseigentümer und Politik gezwungen werden, ihre Satzungen aufzuheben und damit auf die Erhebung von Beiträgen zu verzichten, obwohl sie eigentlich auf die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen angewiesen sind

·         Wenn weiterhin die Möglichkeit besteht, Straßenausbaubeiträge erheben zu können, wird sich der Freistaat Bayern mit alternativen Finanzierungen zurückhalten

·         Durch eine „Kann“-Regelung wird die Frage nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beiträgen zulässig -> Bürgerbegehren, Bürgerbescheide und weitere Gerichtsverfahren sind die Folge – und vor allem der Verlust der kommunalen Planungshoheit -> Gemeinden werden handlungsunfähig -> Unsicherheit sowie Unruhe in den Gemeinden sind eine weitere Folge daraus. Das Gefälle zwischen armen und wohlhabenden Gemeinden vergrößert sich: ärmere Gemeinden, die gezwungen sind, zur Haushaltskonsolidierung staatliche Förderungen – etwa Bedarfszuweisungen oder Stabilisierungshilfen – in Anspruch zu nehmen, müssten kraft entsprechender Förderrichtlinien zwingend Beiträge erheben -> die Folge ist eine uneinheitliche Handhabung der Satzung: schon jetzt wenden reiche Kommunen die Satzung nicht an

·         Wie Gerichtsurteile in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, wird bei knappen Gemeindehaushalten aus der „Kann“- schnell eine „Soll“- (also „Muss“-) Regelung -> der Ermessensspielraum der Gemeinden verdichtet sich auf null

·         Eine „Kann“-Regelung löst die durch die „Straßenausbaubeiträge“ verursachten Probleme nicht, sondern verlagert sie lediglich auf die Vollzugsebene -> kommunale Entscheidungsträger werden so zu „Buhmännern“

·         Der „Kann“-Regelung steht Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung entgegen. Er besagt, dass besondere Entgelte – wie die Straßenausbaubeiträge – immer vor der allgemeinen Steuer zu verwenden sind

·         Dass die „Kann“-Regelung nicht die optimale Lösung ist, war schon 2015 klar, als sich alle Landtagsfraktionen und die Experten gegen sie entschieden hatten

 

Bitte kommen Sie am Samstag, 16.12.2017 (Beginn: 10.30 Uhr), zur Landesversammlung nach Kirchdorf an der Amper (Gasthof Burgerwirt, Obere Dorfstraße 8, 85414 Kirchdorf an der Amper – Ortsteil Helfenbrunn)! Auch für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Sie können unter drei Mittagessen wählen:

Burgunderbraten mit Preiselbeeren und Spätzle (12,80€)

Schweineschnitzel mit Kartoffelsalat (10,80€)

Käsespätzle  (7,80€)

 

Bitte melden Sie sich bis Montag, 11. Dezember 2017, telefonisch (0 89 – 52 03 21 61) oder per E-Mail (gstelle@freie-waehler.de) bei der Landesgeschäftsstelle an. Bitte teilen Sie uns auch mit, welches Gericht Sie zu Mittag essen wollen!

Schließlich noch ein Fernsehhinweis: Das Magazin Kontraste in der ARD sendet heute ab 21.45 Uhr einen Beitrag mit dem Titel „Lautstarker Bürgerprotest: Horrende Straßenbaukosten ruinieren Anlieger“ aus.

Beste Grüße

Michael Fischl

Landesgeschäftsführer

Volksbegehren Straßenausbeibeiträge