Eine Information für die Vereine in Mespelbrunn
Auch die Vereine leiden unter den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe.
Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des Vorjahresumsatzes, also des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Antragsfrist ist der 30.04.2021.
Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Der Antrag muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte eingereicht werden.
Quellen und weitere Informationen
- Informationen der Bundesregierung
- Plattform der Überbrückungshilfe
- ehrenamt24 – Informationen für Vereine